Eigentlich sollte die Förderung durch die Stadt Norderstedt für die Installation von Balkonkraftwerken mit Beginn des Jahres 2024 starten, doch daraus wird nun leider nichts!
Seit dem März 2023 war im Umweltausschuss über das Thema diskutiert worden, mit lediglich zwei Gegenstimmen war die „Unterstützung einer Photovoltaikoffensive“ seinerzeit beschlossen worden.
Und in der gestrigen Stadtvertretung stand auf der Tagesordnung nun die Beschlussvorlage für die Förderrichtlinie zur Installation von PV-Balkonanlagen. Eigentlich nur noch eine Formalie, dachten die meisten, denn man wollte ja eigentlich möglichst bald starten. Aber dann kam die CDU in letzter Minute mit einem Änderungsantrag um die Ecke, und die SPD als Partner in der neuen Norderstedter GroKo spielte brav mit und beantragte eine 1. Lesung und damit die Verschiebung der Beschlussfassung.
Was für ein Trauerspiel! Im März hatten wir ausgiebig über diese Förderung in Form von 50% der förderfähigen Kosten, max. 200 Euro, und zusätzlich 30 Euro für ökonomisch benachteiligte Einwohnern diskutiert, dann die Fördersumme auf Wunsch der CDU erst einmal auf 100.000 Euro begrenzt und dieses alles dann fast einstimmig beschlossen. Der Änderungsantrag der CDU sieht jetzt eine Förderung ausschließlich für ökonomisch benachteiligten Einwohnern vor.
Dieses ganze Vorgehen von CDU und SPD ist doch sehr befremdlich! Photovoltaik kann an geeigneten Stellen für eine ehebliche Reduzierung des Strombedarfes aus dem öffentlichen Netz sorgen und den Einwohnern viel Geld sparen und senkt für uns als Gesellschaft den anteiligen CO2-Ausstoss.
Und natürlich steht dieses Handeln auch im Widerspruch zum Handeln der CDU im Bund: Auch mit dieser Änderung durch die CDU verringert sich noch einmal der Abstand zwischen den Menschen, die mit harter Arbeit ihr Brot verdienen und denen, die Bürgergeld beziehen. Das Ungleichgewicht zwischen erwerbstätigen Steuerzahlern mit niedrigen Einkommen und den Beziehern von Sozialleistungen nimmt erneut zu.