Die Stadt Norderstedt plant mit einem Antrag im kommenden Hauptausschuss eine kräftige Erhöhung der Hundesteuer. Die Norderstedter FDP-Fraktion hat nun einen Änderungsantrag eingereicht und möchte das Gegenteil erreichen: „Wir beantragen, den ersten Hund eines Haushaltes von der Hundesteuer zu befreien, wobei als gefährlich eingestufte Hunde von dieser Regelung ausgenommen werden“, so erläutert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein den Antrag.
„Der Hund ist in Norderstedt das einzige Haustier, das einer Besteuerung unterworfen wird. Dabei ist ein Hund für viele ältere Bürger, insbesondere wenn sie alleine leben, ein wichtiges Bezugswesen und für viele auch ein Familienmitglied.“
Einsamkeit und Isolation seien ein zunehmendes Problem und somit ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Haustiere können eine wichtige Hilfe sein, um Menschen aus der Einsamkeit und Isolation zu holen.Unumstritten sei, dass insbesondere Hunde dabei eine erhebliche positive Auswirkung auf die psychische und physische Gesundheit des Halters haben. „Für viele ältere Menschen kann eine Hundesteuer von 105 Euro eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, und das möchten wir beenden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende weiter.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Bagatellsteuer, deren Erhebung einen deutlich großen Verwaltungsaufwand in Relation zur erhobenen Steuer bedeutet. „Auch die neue Hundesteuersatzung sieht viele Möglichkeiten vor, sich von der Hundesteuer ganz befreien zu lassen oder eine Steuerermäßigung zu erhalten“, führt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Reimers weiter aus. „Das ist im Rathaus mit hohen Kosten verbunden, bindet personelle Kapazitäten und führt zu viel Bürokratie, so dass sich immer die Frage stellt, was am Ende für die Stadt finanziell überhaupt übrig bleibt“, so Michael Reimers weiter. „Hier würden wir deutlich Kosten einsparen, weil diese Überprüfungen nur noch ab dem zweiten Hund nötig werden“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein abschließend zu diesem Antrag.