Anfrage im Hauptausschuss: Corona - Testmöglichkeiten in Norderstedt

Vom 08. März 2021 an soll sich jeder Bundesbürger einmal in der Woche kostenlos testen lassen dürfen. Lehrer und Mitarbeiter aus Kitas und Tagespflege sollen sogar 2 x wöchentlich einen kosten­freien Antigentest erhalten können. Laut den Ausführungen der Bundeskanzlerin werden die entspre­chenden Testzentren vor Ort zur Verfügung gestellt und die Kosten vom Bund übernommen. Aktuell stellen in Norderstedt nach den Pressemeldungen gerade einmal vier Apotheken eine Test­möglichkeit zur Verfügung, die Arztpraxen sehen sich zu Testungen in einem größeren Umfang nicht in der Lage.

Anders als in vielen anderen Städten in Schleswig-Holstein gibt es aktuell auch kein Corona-Testzentrum von dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Kassenärztlichen Verei­nigung (KVSH) in Norderstedt.

Trotzdem hat die Oberbürgermeisterin in der Presse mitgeteilt, dass sie sich gegen ein Testzentrum in Norderstedt entscheiden werde und empfiehlt stattdessen die kostengünstigen Selbsttests. Das verkennt jedoch, dass viele Bürger einen bestätigten negativen Schnelltest benötigen und löst auch nicht das Thema eines Anspruchs auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest!

Wir bitten daher um Beantwortung der folgenden Fragen aufgrund der Aktualität des Themas schrift­lich und mündlich in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 22.03.2021:

1.     Wie wird die Oberbürgermeisterin in ihrer Arbeitgeberfunktion der Pflicht von einer oder so­gar zwei wöchentlichen Testungen bei den städtischen Mitarbeitern in sensiblen Bereichen nachkommen?

2.     Wie wird die Oberbürgermeisterin sicherstellen, dass alle Norderstedter Bürger auf Wunsch eine Testmöglichkeit mit entsprechender Bestätigung in der Nähe finden, ohne einmal quer durch die Weltgeschichte reisen zu müssen?

 

3.     Welche Versuche hat es dazu seitens der Oberbürgermeisterin bisher gegeben, um notwen­dige Testkapazitäten in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder Unternehmen zur Verfügung zu stellen?