Antrag der FDP-Fraktion zur Befreiung der Außengastronomie von den Sondernutzungsgebühren
Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung des Hauptausschusses am 18.05.2020
Tagesordnungspunkt: Änderung der geltenden Sondernutzungsgebührensatzung
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine Änderung der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 der „Gebührensatzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten“ vorzulegen, mit der die unter Tarif-Nr. 3 genannten Arten der Sondernutzung wie das „Aufstellen von Tresen, Tischen, Stehtischen und ähnlichen Einrichtungen sowie Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken vor Cafés, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen und Imbissständen“ im gesamten Jahr 2020 von einer Gebühr freigestellt werden. Alle sonstigen Genehmigungsinhalte bleiben bestehen. Gleichzeitig ist ein Deckungsvorschlag für diese Corona-bedingten Mindereinnahmen vorzulegen.
Sachverhalt: Durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind die gastronomischen Betriebe besonders stark in ihrer Existenz bedroht. Bis heute ist nicht absehbar, wann und in welchem Rahmen die Gastronomie wieder öffnen kann. Es muss daher im öffentlichen Interesse liegen, für Norderstedt eine lebendige Gastronomieszene zu erhalten. Durch den Wegfall der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie kann die Stadt damit einen kleinen Beitrag zur Unterstützung leisten.
Ergebnis: Einstimmig wurde folgender Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt die Gebühren gemäß § 5 Abs. 3 der „Gebührensatzung der Stadt Norderstedt über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten“ für das Jahr 2020 zu erlassen.
Ein schöner Erfolg für die FDP und eine große Unterstützung für die durch Corona schwer gebeutelte Gastronomie in Norderstedt!