Eine Reform der Kindertagesstättenfinanzierung mit landesweit einheitlichen und gerechten Standards war so notwendig wie überfällig. Die vom Schleswig-Holsteinischen Landtag auf Initiative der FDP - insbesondere des FDP Sozialministers Dr. Heiner Garg beschlossene KiTa-Reform beinhaltet eine finanzielle Entlastung der Familien, deutlich mehr Landesmittel für die Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Mit ihr wird der Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung und der Weg zu künftiger Beitragsfreiheit beschritten, den das Land auch nachhaltig finanzieren kann. Mit der Deckelung der Kita-Beiträge werden Eltern künftig zuverlässig vor Gebührenerhöhungen geschützt. Zugleich führen landeseinheitliche Mindestvorgaben für die Sozialstaffel und für die Geschwisterermäßigung sowie ein echtes Wahlrecht bei freien Plätzen für mehr Vergleichbarkeit und Gerechtigkeit. Die Qualität in den Einrichtungen wird durch verbindliche Personal- und Gruppengrößen verbessert, Obergrenzen für Schließtage und eine verbindliche Beteiligung der Elternvertretungen erhöhen die Verlässlichkeit und machen das Zusammenspiel von Familien- und Berufsleben endlich planbarer.
Die wesentlichen Änderungen in Kürze:
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Beitragsdeckel:
Der maximale monatliche Beitragsdeckel wird pro wöchentliche Betreuungsstunde festgelegt, so dass er für alle Betreuungsumfänge gilt, ganz egal ob ein Kind vier oder acht oder mehr Stunden betreut wird. Er beträgt für den U3-Bereich 7,21 Euro bzw. 5,66 Euro für den Ü3-Bereich pro Betreuungsstunde und gilt nun auch für die Kindertagespflege. Für Mildstedt (hier muß natürlich N o r d e r s t e d t mit unseren Kosten folgen) bedeutet dies im Vergleich zu den bisherigen Gebühren:
Betreuungszeiten
Regelgruppen MildstedtBeiträge Ü3
aktuellBeitragsdeckel Ü3
5,66 Euro / wchtl.
Betreuungsstunde7.00 – 13.00 Uhr: 6 Stunden
165,00 Euro
169,80 Euro
7.00 – 15.00 Uhr: 8 Stunden
205,00 Euro
226,40 Euro
7.00 – 17.00 Uhr: 10 Stunden
240,00 Euro
283,00 Euro
Betreuungszeiten
Krippengruppen MildstedtBeiträge U3
aktuellBeitragsdeckel U3
7,21 Euro / wöchentlich
Betreuungsstunde7.00 – 13.00 Uhr: 6 Stunden
245,00 Euro
216,30 Euro
7.00 – 15.00 Uhr: 8 Stunden
310,00 Euro
288,40 Euro
7.00 – 17.00 Uhr: 10 Stunden
380,00 Euro
360,50 Euro
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Landesweit geltende Mindestvorgabe für Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigung
Landeseinheitlich gilt nun auch die Mindestvorgabe für die Sozialstaffel, um Familien mit niedrigen Einkommen die Teilnahme an Krippe und Kita oder Tagespflege zu ermöglichen. Das gleiche gilt für Geschwisterermäßigungen: Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kita oder Tagespflege, müssen die Eltern für das zweitälteste Kind nur die Hälfte des Beitrags bezahlen. Jüngere Kinder sind komplett beitragsfrei. -
Stärkung der Wahlfreiheit:
Die einheitliche Finanzierung der Plätze führt dazu, dass die Wahl der KiTa künftig nicht mehr an interkommunalem Kostenausgleich scheitern kann: Soweit Plätze vorhanden sind, können Eltern ihre Kinder in einer KiTa außerhalb ihrer Wohngemeinde anmelden, ohne sich deswegen erklären zu müssen. Eine Familie kann also auch außerhalb des eigenen Wohnorts eine Einrichtung auswählen, beispielsweise, wenn dort die Betreuungszeiten besser zu den eigenen Arbeitszeiten passen. Umzüge müssen nicht mehr automatisch dazu führen, dass die Kinder ihre KiTa verlassen müssen. -
Verbindliche Obergrenze für Schließzeiten:
Die Schließzeiten werden erstmals gesetzlich auf maximal 20 Tage im Kalenderjahr begrenzt (inklusive Heiligabend und Silvester). Für kleine Einrichtungen mit bis zu drei Gruppen gelten diese Ziele ebenfalls, sie können jedoch abweichend davon bis zu 30 Tage im Jahr schließen, da es bei weniger Fachkräften schwerer fällt, Vertretungen zu organisieren. -
Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und Begrenzung der Gruppengröße:
Bisher galt in Schleswig-Holstein ein Fachkraft-Kind-Schlüssel im Elementarbereich von 1,5 pro Gruppe. Zukünftig wird dieser auf 2,0 Fachkräfte angehoben. Bisher konnten im Ausnahmefall Gruppen auf 25 Kinder vergrößert werden. Zukünftig gilt maximal eine Größe von 22 Kinder, die Regelgröße beträgt wie bisher 20 Kinder. -
Erhöhung der Verfügungszeiten:
Ab 2021 gelten verbindliche Verfügungszeiten im Umfang von wenigstens 7,8 Stunden (pro Woche/pro Gruppe), die Fachkräfte für ihre eigene Vorbereitung nutzen können sollen, um das Betreuungsangebot zu verbessern. -
Verbindliche Qualitätsstandards als Grundlage der Finanzierung:
Künftig gelten landeseinheitlich verbindliche Mindeststandards, die an die Landesfinanzierung gekoppelt sind. Darüber hinaus gehende Angebote und Standards finanzieren die Kommunen oder Träger als freiwillige Leistungen. Sie haben damit die Möglichkeit anhand der Betreuungsbedürfnisse vor Ort und über die Auswahl der Träger über zusätzliche Angebote über den Standard hinaus zu entscheiden: Wo Qualitätsvorgaben bereits erreicht und Elternbeiträge unter oder nahe dem Deckel sind können so zusätzliche Mittel in die Verbesserung des Angebots vor Ort oder in eine Absenkung der Elternbeiträge investiert werden.
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Landesweit geltende Mindestvorgabe für Sozialstaffeln und Geschwisterermäßigung
Weiterführender Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Kindertagesstaetten/Kitareform2020/kitareform2020_node.html