Verwendung der Finanzmittel aus der Reform des Kindertagesstättengesetzes
Antrag der FDP-Fraktion Im Jugendhilfeausschuss vom 27.02.2020
Beschlussvorschlag:
Mit der Neuregelung des Kindertagesstättengesetzes ergeben sich für die Stadt Norderstedt umfangreiche organisatorische und finanzielle Veränderungen. Die Verwaltung bereitet diese vor. Dabei soll sie die entstehenden Mehreinnahmen ausschließlich für die Erhöhung der Qualität und die Senkung der Elternbeiträge verwenden, d.h. nur für die Bereiche Kindertageseinrichtungen und Kinder in Tagespflege einschließlich der notwendigen Gemeinkosten einsetzen. Zielsetzung bleibt die kostenfreie frühkindliche Bildung.
Begründung: Die Reform des Kindertagesstättenwesens in Schleswig-Holstein ist ein sehr komplexes Thema, welches zur Zeit noch eine gewisse Unsicherheit mit sich bringt. Die Verwaltung hat im Jugendhilfeausschuss umfangreich vorgetragen. Der zuständige Fachausschuss und die Stadtvertretung sollten ein deutliches Bekenntnis ablegen, dass der hohe Norderstedter Qualitätsstandard dabei genauso wenig infrage gestellt wird wie die Bemühungen, die Kostenbeteiligung der Eltern zu senken. Damit sollte in Norderstedt insbesondere bei den Eltern, aber auch den Trägern keine Verunsicherung entstehen, wie das in anderen Kommunen der Fall ist.
Ergebnis: Fassungslosigkeit! Der FDP - Antrag wurde einstimmig abgelehnt! Die anderen Fraktionen sahen keinen Grund für einen derartigen Grundsatzbeschluss. So können dann also die geschätzten 7,5 Mio. € Mehreinnahmen aus der Kita-Reform der Jamaika-.Koalition für viele andere Dinge ausgegeben werden, aber nicht unbedingt für Eltern und Kinder!