Gebührenerlass -Update

Unterstützung für die Norderstedter Gastronomie

 

Ein Erfolg für die Norderstedter FDP, vor allem aber Unterstützung für die örtliche Gastronomie: Die Sondernutzungsgebühren, die für die Nutzung von städtischen Außenflächen von den gastronomischen Betrieben an die Stadt gezahlt werden müssten, werden für das Jahr 2020 erlassen. Die Freien Demokraten hatten einen entsprechenden Antrag im Hauptausschuss gestellt, um die durch die Pandemie gebeutelte örtliche Gastronomie zu unterstützen, und erhielten dafür jetzt die große Mehrheit der anderen Parteien.

Der Vertreter der FDP im Hauptausschuss Tobias Mährlein betonte, dass ja auch die Stadt ein Interesse an einem funktionierenden Gastronomieangebot für alle Bürger in der Stadt haben müsse und begrüßte daher ausdrücklich diese Entscheidung.

 

Auch Gabriele Heyer, Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten in der Stadtvertretung, erklärte , dass es wichtig sei, gerade auch durch städtische Maßnahmen wie jetzt diese hier in Norderstedt die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu mildern. Sie rät daher allen betroffenen Gastronomen, unter Hinweis auf §5 Abs. 3 der Gebührensatzung den Erlass der Beträge zu beantragen. Auch die Beantragung von größeren Außenflächen aufgrund der notwendigen Abstandsregelungen sollte jetzt wohlwollend bearbeitet werden.