Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat vor wenigen Tagen in einem richtungsweisenden Urteil bemängelt, dass Geschwindigkeitsmessanlagen ohne Aufzeichnung von Rohmessdaten einem Beschuldigten keine nachträgliche Plausibilitätskontrolle ermöglichen. Aus diesem Grund könne ein Beschuldigter nicht mit einem Bußgeld- oder Strafverfahren verfolgt werden.
Die FDP-Fraktion möchte daher jetzt von der Norderstedter Stadtverwaltung wissen, wie es um die Blitzer auf dem Norderstedter Stadtgebiet bestellt ist. Eine entsprechende Anfrage für die erste Sitzung des Hauptausschusses nach den Sommerferien wurde dazu von der FDP bereits eingereicht.
„Als erstes stellt sich für uns die Frage, ob die hier installierten Blitzer vom gleichen Typ „Laserscanner Traffistar S 350“ von Jenaoptik sind wie die in dem Urteil beanstandeten“, erläutert der FDP-Fraktionsvorsitzende Tobias Mährlein die Anfrage. Das Problem dieser Anlagen sei, dass sie nicht die Rohmessdaten speicherten. Bei einer späteren Einspruchsbehandlung mit dem Antrag auf Akteneinsicht könnten diese dann dem Betroffenen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
„Aus Sicht der FDP ist dies ein schwerwiegender Eingriff in die Rechtsstaatlichkeit, wenn die Beweismittel einfach gelöscht werden, die einem Beschuldigten zu seiner Verteidigung dienen könnten“, so erläutert Tobias Mährlein die Hintergründe. „Sollte in Norderstedt der gleiche Typ benutzt werden, so müssen diese Anlagen natürlich umgehend abgestellt werden!“ Aber auch wenn es sich um andere Anlagen handeln sollte, so müssten diese jetzt natürlich kurzfristig daraufhin überprüft werden, ob sie die notwendigen Rohmessdaten speichern könnten. Und natürlich gelte dieses nicht nur für die festinstallierten Anlagen, sondern auch für die mobile Geschwindigkeitsmessanlage der Stadt Norderstedt. „Und wenn auch diese Anlagen keine Rohmessdaten speichern, so müssen auch diese Anlagen umgehend abgeschaltet werden!“, lautet die abschließende Forderung der FDP.