Sitzung der Stadtvertretung am 06.11.2018
Sehr geehrte Frau Oehme,
die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Anfrage in der Sitzung der Stadtvertretung am 06.11.2018 unter dem TOP „Erfassung der Zweitwohnungsteuer“:
Jeder Mieter wird von Vermietern darauf hingewiesen, dass er die melderechtlichen Vorschriften zum Wohnsitz zu erfüllen hat. Insofern liegen der Meldebehörde die Informationen über die Zweitwohnungsinhaber vor.
· - Stimmt es, dass die Stadtverwaltung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Zweitwohnungsteuer trotzdem Vermieter zur Auskunft und zur Vorlage von Mietverträgen aufgefordert hat?
· - Nach welchen Kriterien sind die Vermieter ausgesucht worden?
· - Wie viele Anschreiben sind in diesem Zusammenhang bereits versandt worden und wie viele sollen noch versandt werden?
· - Wie viel Personal ist durch dieses Verfahren gebunden und welche Personal- und Sachkosten entstehen dadurch?
· - Wer hat dieses Verfahren angeordnet?
· - Inwieweit hält die Oberbürgermeisterin das Verfahren für vereinbar mit § 93 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, nach dem andere Personen als die Beteiligten erst dann zur Auskunft angehalten werden sollen, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht?
· - Sieht die Oberbürgermeisterin in diesem Verfahren datenschutzrechtliche Probleme?
Mit
freundlichen Grüßen
Tobias Mährlein
Fraktionsvorsitzender