Antrag: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 27.08.2018

im Namen der FDP-Fraktion bitte ich um Aufnahme des folgenden TOP für die o.g. Sitzung:

 

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Straßenbaubeitragssatzung (SBS) der Stadt Norderstedt dahingehend neu zu formulieren, dass für Beitragsansprüche, die nach dem 26.01.2018 entstanden sind oder in Zukunft entstehen werden, keine Straßenausbaubeiträge i.S.v. § 8 KAG für den Ausbau, Umbau und die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Norderstedt mehr erhoben werden.

 

Die Erhebung von Beiträgen nach §§ 127 ff. BauGB bleibt davon unberührt.

 

Sachverhalt

 

In der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2017 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag unter anderem mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge angenommen. Danach wurde dem § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung ein zweiter Satz hinzugefügt:

 

„Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes besteht nicht.“

 

Die Gemeinden wurden dadurch von der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befreit. Von dieser Möglichkeit sollte die Stadt Norderstedt Gebrauch machen.

 

Die aktuelle Regelung zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ist ungerecht. Zum Beispiel sind Anlieger von sogenannten klassifizierten Durchgangsstraßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, weitgehend befreit. Des Weiteren stoßen Ausbaubeiträge vor allem deswegen auf Ablehnung, weil die Betroffenen hohe Beträge entrichten müssen, obwohl sie weder über das „Ob“ noch über das „Wie“ der Arbeiten mitentscheiden dürfen. Daran ändert auch die mögliche Stundung der Beiträge über mehrere Jahre nichts. Zudem werden Straßen bei dem heutigen Verkehrsaufkommen längst nicht mehr nur durch Anlieger genutzt. Da Aus- und Umbau sowie die Erneuerung von Straßen im Interesse der gesamten Öffentlichkeit liegen, ist es Zeit, diese Aufgaben durch die Allgemeinheit zu finanzieren. Die Abschaffung der einmaligen Straßenausbaubeiträge gewährleistet, dass alle gleichermaßen über das Steueraufkommen an den Kosten beteiligt werden.

 

Die Abschaffung ist finanziell tragbar. Die Einnahmen der Stadt Norderstedt befinden sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Weiterhin haben sich die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände bereits für 2018 auf ein Gesamtpaket für die Entlastung der Kommunen in Höhe von 120 Mio. € geeinigt. Die kommunalen Spitzenverbände haben für die Gemeinden unter anderem erklärt, dass die Kommunen damit auch ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Straßen nachkommen können.

 

Die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung von Grundstücken wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Finanzierung von vorhabenbezogenen Ausbauten von Zufahrten oder Verkehrswegen zum Beispiel für Gewerbeansiedlungen wird nicht über die Ausbaubeitragssatzung vorgenommen, sondern sinnvollerweise über städtebauliche Verträge geregelt, die unabhängig von der Straßenbaubeitragssatzung sind.

 

Der Antrag befreit damit die Norderstedter Bürger von einer ungerechten, schlecht kalkulierbaren finanziellen Belastung und entlastet die Verwaltung. Durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entfällt der Verwaltungsaufwand für die Bemessung und Eintreibung (inkl. etwaiger Kosten für Rechtsstreitigkeiten).

 

Norderstedt, 24.07.2018

 

Tobias Mährlein

 

Fraktionsvorsitzender