FDP fordert: Keine Parkgebühren für Norderstedt

Gegen die Einführung von flächen-deckende Parkgebühren im Norder-stedter Stadtgebiet spricht sich die FDP-Fraktion in der Stadtvertretung aus. „Parkgebühren bestrafen die Menschen, die lieber in Norderstedt und nicht auf der grünen Wiese einkaufen. Damit schädigen Parkgebühren den örtlichen Handel und die örtlichen Betriebe“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Klaus-Peter Schroeder.

 

Die Liberalen schlagen eine moderate Parkscheibenpflicht für Gebiete vor, in denen der Parkraum knapp ist oder häufig durch Langzeitparker belegt wird.

Der erste Vorschlag der Verwaltung hatte für wesentliche Einkaufsbereiche in Norderstedt Parkgebühren vorgesehen. Tobias Mährlein, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP, betonte anlässlich der Beratung in der Fraktion, dass auch Parkplätze wie der am Harksheider Markt und der am Kulturwerk betroffen seien. Mährlein wörtlich: „Unsere gewachsenen Einkaufsgebiete wie z.B. der Harksheider Markt oder der TaLa-Treff haben es heute schon nicht ganz leicht. Jetzt sollen die Kunden auch noch Parkgebühren bezahlen, um hier einkaufen zu dürfen. So fördert man nicht den Handel in der Stadt, sondern man schickt die Kunden auf die grüne Wiese. Eltern, die ihre Kinder zur Musikschule am Stadtpark bringen oder Besucher des Stadtparkes sollen in Zukunft zusätzliche Gebühren zahlen? Das geht so nicht, damit wird auf diesem Weg die kostenlose Nutzung des Stadtparkes eingeschränkt“

 

Für die Liberalen ist es wichtig, dass ein Parkraumkonzept nicht dazu dienen darf, den Menschen die Benutzung des Autos künstlich zu erschweren. Andere Fortbewegungsmöglichkeiten werden in Norderstedt schon besonders stark gefördert, aber eine „Erziehung“ der Bürger sieht die FDP nicht als städtische Aufgabe an.

 

Bei den anstehenden Beratungen im Fachausschuss wollen die Liberalen daher folgendes Konzept verfolgen: Einerseits eine generelle Parkzeit von zwei Stunden mit Parkscheibe in den von der Verwaltung für gebührenpflichtiges Parken vorgesehenen Gebieten und andererseits eine Gebührenpflicht für Dauerparker in den öffentlichen Tiefgaragen. Dadurch könnte die Zahl der Dauerparker verringert werden und somit die Verfügbarkeit der Parkflächen erhöht werden.

 

Damit dieses Konzept auch funktioniert, muss es eine kontinuierliche Kontrolle der betreffenden Gebiete geben. Die FDP unterstützt daher auch den Vorschlag, zwei zusätzliche Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehres einzurichten. Diese Regelung sollte vorerst auf zwei bis drei Jahre befristet werden, um Erfahrungen zu sammeln und anschließend auszuwerten.

 

Gleichzeitig erinnert die FDP dabei aber auch an ihre alte Forderung, dass angesichts der hohen Kraftfahrzeugdichte in Norderstedt für jede neugeschaffene Wohneinheit zwei Stellplätze vorgesehen werden müssen. Nur so kann verhindert werden, dass in einer wachsenden Stadt das Parkraumproblem immer größer wird.