Die Norderstedter Freidemokraten werden zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses den Antrag stellen die Sozialstaffel für die Gebühren der Kindertageseinrichtungen zu überarbeiten.
Anlass dafür ist das „Gesetz zur Stärkung von Familien mit Kindern“, welches der Schleswig-Holsteinische Landtag auf seiner Sitzung am 10. Juni 2016 beschlossen hat. Demnach sollen Eltern für ihre Kinder, welche das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ab dem 1. Januar 2017 bis zu 100 Euro der Kosten, die ihnen für öffentlich geförderte Kinderbetreuung entstehen, auf Antrag erstattet werden.
Soweit diese Kosten - zum Beispiel aufgrund der Inanspruchnahme einer Sozialstaffel - niedriger sind als der Erstattungsbeitrag, sollen nur die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden. Durch die Initiative der FDP soll in Zukunft genau für den Kreis der Berechtigten, welcher durch das Land gefördert wird, ein Mindestbeitrag von 100 Euro erhoben werden. Dadurch werden die Norderstedter Eltern nicht schlechter gestellt sein als vorher, aber es ergeben sich zusätzliche finanzielle Mittel bei der Stadt Norderstedt.
„Die Eltern wollen keine Krippenprämie! Eltern wollen vorrangig mehr Qualität in der Krippe und der Kita. Sie wollen gut ausgebildetes Personal und einen besseren Personalschüssel, welcher auch kleinere Gruppen ermöglicht. Sie wünschen sich Vertretungsregelungen, flexiblere und bedarfsgerechtere Betreuungszeiten sowie einen gut gestalteten Übergang von der Kita in die Schule“, erläutert Miriam Raad, FDP-Vertreterin im Norderstedter Jugendhilfeausschuss und Mutter einer drei Monate alten Tochter.
„Im Vergleich zu anderen Kommunen in Schleswig-Holstein sind wir in Norderstedt mit unseren Kitagebühren, der Sozialstaffelregelung und dem Personalschlüssel schon seit vielen Jahren ein Vorbild“, ergänzt der FDP-Landtagskandidat Tobias Claßen. „Es ist aber doch nicht einzusehen, dass unserer Stadt genau mit dieser vorbildlichen Politik nun finanzielle Nachteile entstehen sollen. Wir möchten die eingesparten finanziellen Mittel in eine zusätzliche Qualitätsverbesserung reinvestieren, z.B. in gezielte Bildungsangebote“, so Tobias Claßen zur weiteren Begründung des Antrages. Mit Blick nach Kiel stellt er abschließend fest: „Anstelle weitere Prämien auszuloben, sollten wir darüber nachdenken, wie die überfällige Modernisierung des Kitagesetzes erreicht werden kann. Wir brauchen dringend bessere Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente auf Landesebene, um die Qualität im Kita- und Krippenbereich zu stärken, Überkapazitäten zu vermeiden und ein plurales Angebot zu sichern.“